simul⁺Mitmachfonds 2021

Ziel und Inhalt des simul⁺Mitmachfonds

Der simul⁺Mitmachfonds unterstützt beteiligungsorientiert vielfältige Ideen in den sächsischen Regionen, die den gemeinschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Lebensbedingungen vor Ort verbessern und damit nachhaltig zur regionalen Strukturentwicklung beitragen.

Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen, Städte und Gemeinden sowie weitere Akteure aus ganz Sachsen sind eingeladen, sich mit ihren Projektideen zu beteiligen. Die besten Beiträge werden prämiert. Die Preisgelder leisten einen Beitrag zur Verwirklichung dieser Projektideen.

Themenbereiche

Der Wettbewerb beinhaltet die Themen

  • Stärkung von gemeinschaftlichem Leben und sozialem Zusammenhalt
  • Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit
  • Innovation und Netzwerkbildung an den regionalen Schnittstellen von Bevölkerung, Wirtschaft, öffentlichen Einrichtungen und Wissenschaft
  • Unterstützung von Bildung, lebenslangem Lernen und Wertevermittlung
  • Beiträge zur Bewältigung von regionalen Herausforderungen und Zukunftsfeldern
  • Anwendung digitaler Technologien für das Gemeinwohl
  • Entwicklung von Mobilitätslösungen, bürgernahen Dienstleistungen und digitalen
    Anwendungen
  • Beiträge zu Kunst, Kultur und ldentität der Region
  • Sensibilisierung für Natur, Umwelt und die Gestaltung des Lebensumfelds

Wettbewerbsmodule

Der simul⁺Mitmachfonds ist in vier Module gegliedert:

Modul „ReWIR“

Teilnahme
Beiträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, Stiftungen und sozialen Trägern mit (Wohn-) Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen eingereicht werden.

Die eingereichten Beiträge müssen sich auf einen oder mehrere Orte in den sächsischen Braunkohlerevieren (Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen sowie Stadt Leipzig) beziehen.

Preise
200 x 5.000 Euro
75 x 10.000 Euro
10 x 25.000 Euro

Kategorie „Łužica/Lausitz – žiwa dwurěčnosć/lebendige Zweisprachigkeit“
Beiträge zur sorbischen Kultur und Lebensweise werden in der Kategorie „Łužica/Lausitz – žiwa dwurěčnosć/lebendige Zweisprachigkeit“ eingereicht.

Preise 
25 x 5.000 Euro
5 x 10.000 Euro
1 x 25.000 Euro

Die Auszahlung des Preisgeldes ist innerhalb von 2 Monaten nach Gewinnbenachrichtigung bei dem Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. zu beantragen.

Das Preisgeld ist innerhalb eines Jahres zur Umsetzung des eingereichten Beitrags einzusetzen. Dazu ist eine kurze Information zur Projektumsetzung einzureichen.

Modul „Projekt“

Teilnahme
Beiträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Verbänden, Kammern, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, Stiftungen und sozialen Trägern mit (Wohn-) Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen eingereicht werden.

Die eingereichten Beiträge müssen sich auf einen oder mehrere Orte in den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, Vogtlandkreis oder Zwickau beziehen.

Preise
100 x 5.000 Euro
50 x 10.000 Euro
10 x 25.000 Euro

Die Auszahlung des Preisgeldes ist innerhalb von 2 Monaten nach Gewinnbenachrichtigung bei dem Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. zu beantragen.

Das Preisgeld ist innerhalb eines Jahres zur Umsetzung des eingereichten Beitrags einzusetzen. Dazu ist eine kurze Information zur Projektumsetzung einzureichen.

Modul „Kommune“

Teilnahme
Beiträge können von allen Kommunen im Freistaat Sachsen außer den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie den Landkreisen eingereicht werden.

Die eingereichten Beiträge müssen aus einer konzeptionelle Grundidee mit mindestens zwei Teilprojekten bestehen.

Preise
25 x 100.000 Euro

Die Auszahlung des Preisgeldes ist innerhalb von 2 Monaten nach Gewinnbenachrichtigung bei dem Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. zu beantragen.

Das Preisgeld ist innerhalb von zwei Jahren zur Umsetzung des eingereichten Beitrags einzusetzen. Ein Jahr nach der Auszahlung des Preisgeldes ist eine kurze Information zum Umsetzungsstand beim Projektträger einzureichen.

Modul „Regionale Kooperation“

Teilnahme
Beiträge können von allen Kommunen im Freistaat Sachsen, einschließlich der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig, sowie Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen eingereicht werden.

Ein Kooperationsteam besteht aus einem Leadpartner und mindestens einem weiteren Partner. Leadpartner muss eine Kommune sein, die kein Oberzentrum ist.

Die eingereichten Beiträge müssen aus einer konzeptionellen Grundidee mit mindestens drei Teilprojekten bestehen. Jedem Partner ist mindestens ein Teilprojekt zuzuordnen.

Preise
Kommunale Kooperationspartner erhalten jeweils 100.000 Euro.
Weitere Kooperationspartner erhalten jeweils 25.000 Euro.

Eine Kooperation kann insgesamt mit maximal 250.000 Euro prämiert werden.

Die Auszahlung des Preisgeldes ist innerhalb von 2 Monaten nach Gewinnbenachrichtigung bei dem Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. zu beantragen.

Das Preisgeld ist innerhalb von zwei Jahren zur Umsetzung des eingereichten Beitrags einzusetzen. Ein Jahr nach der Auszahlung des Preisgeldes ist eine kurze Information zum Umsetzungsstand beim Projektträger einzureichen.

Bewertungskriterien

Die fachliche Bewertung der eingereichten Beiträge und die Auswahl der Preisträger erfolgen auf der Grundlage folgender Kriterien:

  • Innovationsgrad und kreatives Potenzial
  • Beitrag zur Lösung regionaler Herausforderungen
  • Beteiligung von Bürgern, gesellschaftlichen Gruppen, Partnern und Experten bei der Ideenfindung und bei der Umsetzung
  • Beitrag zur nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung
  • Öffentliche Bedeutung
  • Beitrag zum Wissensaufbau und Kompetenzentwicklung
  • Plausibilität der Umsetzbarkeit, Zielklarheit, Finanzierung und Zeitschiene
  • Mehrwert im Verhältnis zum geplanten Mitteleinsatz

Das Sächsische Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. erfasst und prüft die eingereichten Beiträge. Für die Bewertung und Auswahl der Preisträger beruft das Sächsische Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V. unabhängige Juroren unter Berücksichtigung regionaler und fachspezifischer Kenntnisse.

Folgende Jurys werden gebildet:

  • Jury für die Module „ReWIR“ und „Projekt“
  • Jury für die Kategorie „Łužica/Lausitz – žiwa dwurěčnosć/lebendige Zweisprachigkeit“
  • Jury für die Module „Kommune“ und „Regionale Kooperation“

Wie kann man teilnehmen?

Auf der Website www.simulplusmitmachfonds.de stand ab 01. Oktober 2021 bis einschließlich 15. November 2021 ein Online-Formular zur Verfügung. Einsendeschluss war der 15. November 2021, 23.59 Uhr. Im Formular war der Wettbewerbsbeitrag, d.h. die geplante Umsetzung der Projektidee, kurz zu beschreiben.

Welche Teilnahmevoraussetzungen gelten außerdem?

Die Preisgelder sind ausschließlich für die Umsetzung der prämierten Projektidee einzusetzen.

Die Teilnahme am simul⁺Mitmachfonds war auf einen Beitrag pro natürliche oder juristische Person begrenzt.

Preisgelder für beihilferechtlich relevante Projekte wurden als de-minimis-Beihilfe gewährt. Die beihilferechtliche Relevanz wurde nach der Auszeichnung durch den Auslobenden geprüft und festgelegt.

Es konnten nur Beiträge eingereicht werden, die noch nicht in vergleichbarer Weise prämiert wurden, noch nicht realisiert wurden und die über die gesetzlichen Verpflichtungen des Bewerbers hinausgehen.

Bei der Teilnahme einer unter 18 Jahre alten Person musste eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters eingereicht werden.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Parteien und Wählergruppen. Ebenso ausgeschlossen sind natürliche und juristische Personen, deren ideologische, politische oder religiöse Ausrichtung nicht im Einklang mit dem Wettbewerbsziel und -inhalt oder unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Fallen Teilnahmegebühren an?

Es wurden grundsätzlich keine Teilnahmegebühren erhoben. Anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung waren vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Welche Pflichten und Verantwortung ergeben sich bei einer Teilnahme?

Der Bewerber verpflichtete sich, den Wettbewerbsbeitrag nicht vor dem Datum der Einreichung zu beginnen und das Preisgeld für die Umsetzung der Projektidee einzusetzen.

Mit der Einsendung der Projektidee erklärte sich der Bewerber einverstanden, dass der Projektträger Kontakt mit dem Teilnehmer aufnehmen darf. Zudem versicherte der Antragsteller die Richtigkeit der gemachten Angaben. Falsche Angaben führten zum Wettbewerbsausschluss. Das galt auch für die mehrfache Einreichung. Der Teilnehmer war verpflichtet dem Projektträger jederzeit wahrheitsgemäß Auskunft über den Umsetzungstand des Projekts zu erteilen.

Im Falle eines Gewinnes sollte bei der Projektkommunikation z. B. auf Webseiten, Druckmaterialien in geeigneter Form auf den simul⁺Mitmachfonds hingewiesen werden.

Welche Nutzungs- und Verwertungsrechte sind zu beachten?

Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen war das Einverständnis verbunden, dass der Name des Ideengebers bzw. der Institution und seines einreichenden Vertreters sowie die konkrete Projektidee öffentlich gemacht werden, falls der Wettbewerbsbeitrag prämiert wird. Hierzu gehören auch die Höhe des erhaltenen Preisgeldes und der Ort der Umsetzung.

Welche Kriterien gelten für die Auszahlung?

Die Preisgelder sind für die Umsetzung der prämierten Projektidee einzusetzen. Die Preisgelder aller Preisstufen werden einmalig als Gesamtsumme ausgezahlt. Die Beantragung der Auszahlung muss über das Auszahlungsformular innerhalb von 2 Monaten nach der Gewinnbenachrichtigung erfolgen. Wird das Preisgeld nicht für die Realisierung des eingereichten Beitrags eingesetzt, muss der Teilnehmer das Preisgeld an den Projektträger zurückzahlen.

Welche Datenschutzgrundsätze gelten?

Die geltenden Datenschutzgrundsätze können der Seite „Datenschutz“ entnommen werden.

Abschlusserklärung

Der Bewerber akzeptierte mit der Einsendung der Bewerbungsunterlagen die Bedingungen dieses Aufrufes sowie die Datenschutzgrundsätze. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird nicht ausdrücklich in geschlechtsspezifischen Personenbezeichnungen differenziert, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

Inhaltlich verantwortlich:

Der Wettbewerb simul⁺Mitmachfonds wird durchgeführt vom Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V.

Sächsisches Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V.
Kurze Straße 8
01920 Nebelschütz OT Miltitz
Ansprechpartner: Christoph Biele
Email: info@simulplusmitmachfonds.de
Internetseite: www.simulplusmitmachfonds.de

Förderung

Der simul⁺Mitmachfonds wird finanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Wir bedanken uns für die Unterstützung durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung.